Antrag auf Mitgliedschaft (Beitrag wird gemäß aktueller Beitragsordnung berechnet) Hiermit beantrage ich Name: Vorname(n): Geburtsdatum: Geschlecht: keine Angabemännlichweiblichdivers Straße/Hausnummer: Wohnort: Telefonnummer: e-mail-Adresse: Bankeinzug für Mitgliedsbeiträge Kreditinstitut: IBAN: Ggf. Name, Vorname und Adresse abweichender Kontoinhaber: meine eigene Mitgliedschaft Abteilung: keine AbteilungArtistikBouleCheerleaderHandballLeichtathletikMusikkapelleTurnen die Mitgliedschaft für folgende Angehörige Name falls abweichend: Vorname(n): Geburtsdatum: Geschlecht: keine Angabemännlichweiblichdivers Abteilung: keine AbteilungArtistikBouleCheerleaderHandballLeichtathletikMusikkapelleTurnen Name falls abweichend: Vorname(n): Geburtsdatum: Geschlecht: keine Angabemännlichweiblichdivers Abteilung: keine AbteilungArtistikBouleCheerleaderHandballLeichtathletikMusikkapelleTurnen Name falls abweichend: Vorname(n): Geburtsdatum: Geschlecht: keine Angabemännlichweiblichdivers Abteilung: keine AbteilungArtistikBouleCheerleaderHandballLeichtathletikMusikkapelleTurnen Name falls abweichend: Vorname(n): Geburtsdatum: Geschlecht: keine Angabemännlichweiblichdivers Abteilung: keine AbteilungArtistikBouleCheerleaderHandballLeichtathletikMusikkapelleTurnen Allgemeine Hinweise, Erläuterungen und Ergänzungen zur Kenntnisnahme Hinweis zur Aufnahme im Verein und über die Dauer der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft wird schriftlich oder in Textform (e-mail) bestätigt, dabei erfolgt die Bekanntgabe der Mitglieds- und Mandatsreferenznummer (SEPA). Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (Kündigung), Ausschluss oder Tod. Kündigungen sind grundsätzlich nur schriftlich auf separatem Formblatt oder per e-mail (geschaeftsstelle@hsv-hockenheim.de) satzungsgerecht unter Einhaltung einer Frist von 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres möglich. Erklärung zum Satzungsrecht und zur Datenverarbeitung nach DS-GVO Die Bestimmungen der Vereinssatzung, Geschäfts-, Beitrags-, Finanz-, Jugend- und Datenschutzordnung erkenne ich an. Die aktuellen Unterlagen kann ich jederzeit in der Geschäftsstelle einsehen, abholen, anfordern (geschaeftsstelle@hsv-hockenheim.de) oder auf der Homepage (www.hsvhockenheim.de) abrufen. Der Datenverarbeitung zu ausschließlichen Vereinszwecken stimme ich zu. Der Verein garantiert die Einhaltung gemäß Datenschutzverordnung und hat dazu eine Datenschutzordnung erlassen. Erklärung zur Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet (DS-GVO) oder zur Berichterstattung in anderen Medien Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass: • die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen, • die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben lassen jedoch für besondere Anlässe im Vereinsleben auch Ausnahmen zu. Das persönliche Recht am eigenen Bild ist hochrangig anzusehen, wenn es einzig und allein um eine Einzeldarstellung aus dem privaten Bereich geht. Anders sieht dies bei öffentlichen Veranstaltungen aus. Noch mehr bei sportlichen Ereignissen, über die grundsätzlich berichtet wird. Hier steht die Informationsfreiheit des Veranstalters dem persönlichen Schutzanspruch gegenüber. Darüber hinaus werden bei solchen Ereignissen in der Regel Fotoaufnahmen gemacht. Zum einen für den reinen privaten Bereich, zum anderen für Veröffentlichungen in den Medien. Dazu gehören auch Mannschaftsaufstellungen (Name und Vorname). So ist auch bekannt, dass der HSV neben der Berichterstattung in der Schwetzinger Zeitung oder der Hockenheimer Woche, auch im Internet bzw. auf ihrer Homepage berichten. Bei Kindern weisen wir auf eine anwaltschaftliche Experten-Information von Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer: „Bei Kindern wird in der Regel das Recht über die Sorgeberechtigten gewahrt. Bis zum siebten Lebensjahr entscheiden die Eltern allein, wie mit dem Bild des Kindes umgegangen wird. Danach entscheiden sie mit den Kindern. Je einsichtsfähiger das Kind ist, umso mehr kommt es dann auf eine gemeinsame Einwilligung von Kind und Sorgeberechtigten an. Die Interessenwahrnehmung der Eltern entfällt mit zunehmendem Alter und steigender Einsichtsfähigkeit des Kindes. Ist diese vollständig gegeben, können Kinder selbst darüber entscheiden, wie mit ihrem Bild umgegangen wird (BGH VI ZR 121/73) Von einer vollen Einsichtsfähigkeit der Kinder wird in der Regel ab dem 14. Lebensjahr ausgegangen, sodass sie ab dann allein entscheiden können.“ Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet oder anderen Medien freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen. Erklärung "Ich bestätige das Vorstehende zur Kenntnis genommen zu haben und willige ein, dass der Vereinfolgende Daten zu meiner Person oder der Person, für die ich sorgeberechtigt bin wie nachstehend auf folgender Internetseite des Vereins www.hsvhockenheim.de veröffentlichen darf.“ Vornamen, Namen und Foto JaNein Die Abteilungen sind berechtigt, sportspezifische Erklärungen zu Foto-/Videoaufzeichnungen für Trainings- und Ausbildungszwecke einzuholen. Erklärung zum Bankeinzug mit SEPA-Lastschriftverfahren: Zahlungsempfänger: Hockenheimer Sportverein 1886 e.V. Waldstr. 1; 68766 Hockenheim Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 13ZZZ00000224872 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige den Hockenheimer Sportverein 1886 e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Vereinsbeiträge bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem angegebenen Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Hockenheimer Sportverein 1886 e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Hockenheimer Sportverein 1886 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Verpflichtung diesen Auftrag auszuführen. Die dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kontoinhabers. Ein Widerspruch gegen den Bankeinzug entspricht rechtlich keiner Kündigung. Bei Rückgabe bzw. unberechtigtem Widerspruch eines Bankeinzugs gehen die Bearbeitungskosten der Bank zu Lasten des Kontoinhabers. Sie wollen uns noch etwas mitteilen? hier können Sie eine Nachricht verfassen: Hockenheim, den Unterschrift (bitte Vor- und nachnamen eintragen) Hiermit stimme ich den Vertragsbestimmungen zu. Dieses Formular verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. 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